Anne Klußmann

Momente des alltäglichen Lebens werden festgehalten und erhalten dadurch eine neue Lebendigkeit.
Durch farbenfrohe Komposition soll dies auf der Leinwand entstehen, die den Betrachter in den Bann
ziehen soll. Das Auge des Betrachters wird angeregt, über das Bild zu wandern und ständig neue
Einzelheiten zu entdecken.
Detlev Weigand

Während bei Detlev Weigand die abbildende Fotografie im Vordergrund stand,
werden seit einiger Zeit die Fotos intensiver weiterverarbeitet,
sei es durch Übermalung oder Rekonstruktion, sind die ursprünglichen Motive verfremdet worden,
so dass neue Interpretationen möglich werden. Seit Mitte der 90er entstehen Objekte aus Fundstücken,
die teilweise im Kontext zu den Fotoarbeiten stehen.
Elke Nauroth

Geboren 1954 in Otzenrath / NRW Jurastudium in Köln. Zeichnerische Studien, Arbeiten in Öl, Skulpturen in Keramik, Erarbeitung verschiedener Techniken als Autodidakt und in Zusammenarbeit und Gesprächen mit befreundeten Künstlern. Ab 1990 Gruppen- und Einzelausstellungen im In- und Ausland.
Gabrielle Reicherts

Die künstlerische Handschrift von Gabriele Reicherts drückt sich nicht nur in der formalen Malerei mit Gouache aus,
sondern auch in der Verwendung organischer Materialien z.B. Rinde oder Kohle auf Holz und Leinwand, kombiniert mit Serigraphien.
Hans Günter Blau

Kapitän / Bildjournalist / Künstler; 1948 in Köln geboren; Studium an der FH. Lübeck zum
Kapitän & Seemaschinisten; 1983 Diplom als staatlich geprüfter Nautiker; über 20 Jahre in der
deutschen Seefahrt auf allen Weltmeeren tätig; zahlreiche berufliche & private Auslandsreisen;
Monika Faatz

Monika Faatz lebt seit 2005 in Rösrath.
Die "Hoffnungsthaler Häuserwände" entstanden bei Spaziergängen in
Hoffnungsthal und Umgebung. Häuserwände, Fassaden wurden abschraffiert, mit
Bleistift und Papier und ein neues Bild entstand. Es zeigt Strukturen,
Oberflächen, Ergebnisse eines Arbeitsprozesses.
Ob die Künstlerin mit Gebäuden oder mit Menschen in Kontakt tritt, Kunst ist
auf verschiedenen Ebenen möglich.
Bei den Zwiegesprächsbildern steht ein Lieblingsthema Pate: Paare reden
mitenander.
Monika Faatz stellt an Orten in und um Rösrath aus und erweitert Ihre
Malaktivitäten auf Kindermalgruppen und Erwachsenenbildung.
Peter Demant

Geboren 1942 in Zülpich/Rhld. Studierte BWL und Sozialpsychologie.
Beruf: Unternehmens-, EDV- und Steuerberater, schöpfte daraus Erkenntnisse, die er in literarischer Form verarbeitete.
Peter G. Räderscheidt

Von der Malerei kommend arbeitete P.G. Räderscheidt bisher vorwiegend zeichnerisch.
Auch in den größeren Werken älteren Datums überwiegen die feinstrukturierten Anteile.
So etwa in den "„Fossilienbildern". Seit Ende der 90er kommen zum bildnerischen Werk die
Objekte und Objektkästen, die z.B. durch Uhrwerke z.T. beweglich sind. P.G. Räderscheidt
lebt und arbeitet unter der Bezeichnung„ "Der Kunstherumtreiber" in Rösrath.
Rolf Bellartz

Rolf Bellartz wurde 1957 in Köln geboren.
Inspiriert durch die Bücher von James Fenimore Cooper, Daniel Defoe und Karl May, die Bellartz– gerade des eigenständigen Lesens mächtig regelrecht verschlang, begann er bereits im Alter von acht Jahren selber Abenteuergeschichten zu schreiben.
Jörn Jensen

Juni 1959 geboren in Amsterdam als Sohn dänisch/niederländischer Eltern. Während der Kindheit und auch später in verschiedenen europäischen Ländern gelebt. Besuchte u.a. die grafische Schule in Amsterdam. Lebt seit 1985 in Deutschland. Mitglied im Rösrather Kunstverein KIR. Die letzte Jahren mehrere Ausstellungen in Köln und Umgebung. Ist als selbstständiger Unternehmer im Bereich Altbausanierung tätig.
Regina Berge

Geboren 1957 in Oberhausen. Begann 1996 mit der Erarbeitung der Aquarell und Acrylmalerei.
Besuch verschiedener privater
Malschulen bei Künstlern im „Bergischen Land“.
Teilnahme an der Künstlerwerkstatt Artefakt Bonn,
2008 Europäische Kunstakademie Trier.
Bevorzugt die gegenständliche Malerei mit Vorliebe zur Landschaftsmalerei bzw. Natur,
aber auch Erarbeitung von abstrakten Bildern.
Mehrere Ausstellungen im Raum Köln, Bonn und Rösrath u.a. der Künstlerausstellung im Schloss
Eulenbroich in Rösrath, Teilnahme an den offenen Ateliers BBK, im Gustav Stresemann Institut in Bonn, Malerwinkel-Rheinpark Köln,
Postbank Köln, ehemalige holländische Botschaft in Bonn, Kulturbahnhof Overath ect.
Gründungsmitglied des Kunstvereins KIR in Rösrath.
Mark de Jong

Mark is a webartist.
Romke Schievink

Romke Schievink isa movie & video-editting god.
Vereinsbeschreibung
Im Jahre 2005 gründete sich der Verein K.i.R. – Künstler in Rösrath, Förderverein für Kunst und Kultur e.V. aus Künstlern und Kunstinteressierten in der Stadt Rösrath. Hervorgegangen war der Wunsch einen Verein zu gründen aus der Veranstaltung „25. Jahre Rösrather Künstler“ im Jahr 2004 und der leider immer noch bestehenden schlechten Möglichkeiten als Künstler in Rösrath Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu haben.
Ziel und Zweck von KiR ist es, Bildende Kunst, Musik und Dichtung zu pflegen und zu fördern und insoweit auch Künstlern zu helfen, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu finden, aber auch Kontakte zu knüpfen. Das umfangreiche Betätigungsfeld von KiR bezieht sich auf Kunstfahrten, Museumsbesuche, Expertengesprächen, Workshops, Konzerte, Lesungen und vieles mehr. Auch konnten inzwischen repräsentative Ausstellungsorte gefunden werden, so in der Kapelle in Porz-Zündorf und in der Stephanuskapelle in Rösrath. Weitere Möglichkeiten sind bereits ins Auge gefasst.
Jeden 2. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr veranstaltet der Verein ein Jour Fixe in den Räumen des DRK, Gartenstraße 12, 51503 Rösrath-Hoffnungsthal, dass Gelegenheit bietet, sich auszutauschen und mitzuwirken, Kunst an die Öffentlichkeit zu bringen.
Damit unsere Satzungszwecke verwirklicht werden können, brauchen wir weitere Mitglieder, ob als Aktive oder Fördermitglieder. Hierzu sind auch Spenden herzlich willkommen! Durch unsere Gemeinnützigkeit sind wir in der Lage Spendenquittung auszustellen, die dann auch noch den wirkungsvollen Nebeneffekt der Steuersenkung mit sich bringen!
Unsere Vereinsarbeit erbringen wir selbstverständlich ehrenamtlich in unserer Freizeit!
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der „K.i.R. - Künstler in Rösrath - Förderverein für Kunst und Kultur e.V.“, mit Sitz in Rösrath, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung und Pflege von Bildender Kunst, Musik und Dichtung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Kunstausstellungen, Veranstaltungen aktueller Kunst in den verschiedensten Bereichen, die Beschaffung von Kunstwerken für die Allgemeinheit sowie die Pflege von Kunstsammlungen und Kunstwerken. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Rösrath, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Kunst zu verwenden hat. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen bzw. Institutionen durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand werden. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und bestätigt diesen schriftlich. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, die Ablehnungsgründe dem oder der Antragsteller/in mitzuteilen. Über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahmebestätigung.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste, durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. Sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz mehrmaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei die Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge/Spenden
Der Mitgliederbeitrag wird nach Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Verein ist befugt, Spenden und andere Zuwendungen entgegenzunehmen, die ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein ist bemüht, Beiträge von öffentlich-rechtlichen Institutionen zu erhalten.
Mindestjahresbeiträge sind:
20,- EURO pro Person/Jahr, 30,- EURO für Ehepaare,
8,- EURO für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: Der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und seinem/ihrer 1. sowie 2. Stellvertreter/in und dem/der Schatzmeister/in. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren aus den Reihen der Vereinsmitglieder in der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus dem Vereinszweck. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die sich der Vorstand selbst gibt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister.
§ 8 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied, das die fälligen Beiträge entrichtet hat, eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig: Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages im Rahmen der Regelung nach § 5 dieser Satzung; Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, wobei die Abberufung eines Vorstandsmitglieds nur aus wichtigem Grund möglich ist; Beschluss über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes,
Ernennung von Ehrenmitgliedern; Bestellung der Rechnungsprüfer.
In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.
§ 9 Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Einmal im Geschäftsjahr, welches mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Ladungsfrist von einem Monat einberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Während der Dauer des Rechenschaftsberichtes des Vorstands leitet das älteste anwesende Mitglied die Versammlung.
Die Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden ändern. Stimmenthaltungen gelten als ungültig und werden nicht mitgezählt. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich, zur Entlastung des Vorstandes bedarf es der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In eigenen Angelegenheiten ist ein Mitglied nicht stimmberechtigt. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Satzungsänderungen können nur einstimmig beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen auf einer außerordentlich einberufenen Mitgliederversammlung erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Für Wahlen gilt: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten und vom Schriftführer zu unterschreiben. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.
Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut enthalten sein.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen der §§ 8 und 9.
§ 11 Beirat
Der Vorstand beruft einen Beirat. Der Beirat besteht aus weiteren Mitgliedern und wird vom Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren berufen. Er berät den Vorstand in finanzieller, fachlicher und künstlerischer Hinsicht. Der Beirat ist stimmberechtigt.
Kontakte
K.i.R.- Künstler in Rösrath e.V.
z.Hd. Frau Gabriele Reicherts
Dammelsfurther Weg 10
51503 Rösrath
Telefon: 0 22 05 / 919753
Fax: 0 22 05 / 8 60 97
@Mail: kir2009@arcor.de